In Frankreich ist eine bestimmte Ausrüstung auf einem Fahrrad Pflicht. Tatsächlich schreibt die Straßenverkehrsordnung bestimmte Regeln für die Signalisierung von Fahrrädern vor. Entdecken Sie alle wichtigen Geräte und Zubehörteile für die Selbstkennzeichnung mit dem Fahrrad, um das gesetzliche Mindestmaß einzuhalten.
Die obligatorische Ausrüstung des Fahrrads
Die obligatorische Fahrradausrüstung verpflichtet alle Radfahrer, sich mit einer effizienten Beleuchtungsanlage auszustatten. Hinten ist ein roter Scheinwerfer sowie ein gleichfarbiger Reflektor erforderlich. Ebenso sind ein Licht und ein weißer Reflektor an der Vorderseite des Fahrrads unerlässlich. Eine funktionierende Glocke gehört ebenfalls zur obligatorischen Fahrradausrüstung. Dazu müssen Radreflektoren oder Reflektorstreifen an den Reifen sowie Reflektoren an den Pedalen angebracht werden. Schließlich ist außerhalb geschlossener Ortschaften bei Nacht und unzureichender Sicht das Tragen einer reflektierenden Warnweste Pflicht.
Die Fahrradgesetzgebung sieht außerdem mindestens zwei Bremssysteme am Fahrrad vor. Bei den meisten Fahrrädern reicht eine Vorder- und Hinterradbremse aus.
Empfohlene Fahrradausrüstung
Die obligatorische Fahrradausrüstung kann durch Ausrüstung und Signalzubehör zum Mitführen oder Anbringen am Fahrrad ergänzt werden. Ein Helm schützt Sie vor der Sturzgefahr. Darüber hinaus ist es nun auch für Kinder unter 12 Jahren verpflichtend. Um Autofahrer dazu zu ermutigen, Abstand zu Ihrem Fahrrad zu halten, können Sie sich mit einem Gefahrenabstandshalter ausstatten. Weitere Ausrüstungsgegenstände verbessern Ihre Sichtbarkeit, insbesondere bei Nacht: reflektierende Hosen und Armbänder, retroreflektierende Aufkleber zum Aufkleben auf den Fahrradrahmen oder auf Zubehör usw. Fahrradreisende mit Kindern im Schlepptau sollten darüber nachdenken, sie mit einer Anhänger-Sicherheitsflagge auszustatten.
Wenn Sie noch Zweifel haben, helfen wir Ihnen bei der Auswahl Ihrer Fahrradsignalausrüstung .